Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 19. März 1959 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des am 25. September 1926 in Genf abgeschlossenen Übereinkommens, betreffend die Sklaverei, und des Abänderungsprotokolls hiezu vom 7. Dezember 1953.

Zusammenfassung


90. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens, betreffend die Sklaverei und des Abänderungsprotokolls hiezu.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 19. März 1959 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des am 25. September 1926 in Genf abgeschlossenen Übereinkommens, betreffend die Sklaverei, und des Abänderungsprotokolls hiezu vom 7. Dezember 1953.

1. Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der...

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