Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über geographische Herkunftsbezeichnungen und Benennungen bestimmter Erzeugnisse.

Zusammenfassung


235. Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über geographische Herkunftsbezeichnungen und Benennungen bestimmter Erzeugnisse.

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Auszug


Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über geographische Herkunftsbezeichnungen und Benennungen bestimmter Erzeugnisse.

Nachdem das am 1. Feber 1952 in Rom unterzeichnete Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über geographische Herkunftsbezeichnungen und Benennungen bestimmter Erzeugnisse samt zwei Notenwechseln, welches also lautet:

(Übersetzung)

DIE ÖSTERREICHISCHE BUNDESREGIERUNG und DIE ITALIENISCHE REGIERUNG in Erwägung des Interesses, das die beiden Länder daran haben, gegenseitig geographische Herkunftsbezeichnungen und Benennungen bestimmter Erzeugnisse zu schützen,

sind übereingekommen wie folgt:

Artikel 1.

(1) Jeder der vert...

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