Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 28. Juni 1949, womit Bestimmungen der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.), betreffend Durchführung der Exekutionsordnung, abgeändert werden.

Zusammenfassung


158. Verordnung: Abänderung von Bestimmungen der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.), betreffend Durchführung der Exekutionsordnung.

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 28. Juni 1949, womit Bestimmungen der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.), betreffend Durchführung der Exekutionsordnung, abgeändert werden.

Auf Grund des Artikels VII der Sechsten Gerichtsentlastungsnovelle (B. G. Bl. Nr. 222/

1929) wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Finanzen verordnet:

Artikel I.

1. § 631 a Geo. hat zu lauten:

„§ 631 a. Zusammentreffen einer gerichtlichen mit einer Finanzvollstreckung.

(1)...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen