Zusammenfassung
129. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes über die Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung verjährter Rechte.
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Auszug
Bundesgesetz vom 2. Juni 1948, womit das Bundesgesetz vom 2. Juli 1947, B.G.Bl. Nr. 193, über die Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung verjährter Rechte abgeändert wird.
Der Nationalrat hat besc...
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