Zusammenfassung
571. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Türkei über die Anerkennung und die Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Vergleichen in Zivil- und Handelssachen
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Auszug
ABKOMMEN VOM 23. MAI 1989 ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK TÜRKEI ÜBER DIE ANERKENNUNG UND DIE VOLLSTRECKUNG VON GERICHTLICHEN ENTSCHEIDUNGEN UND VERGLEICHEN IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.Die Republik Österreich und die Republik Türkei sind in dem Wunsch, in den Beziehungen zwischen den beiden Staaten die Anerkennung und die Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Vergleichen in Zivil- und Handelssachen zu ermöglichen, übereingekommen, ein Abkommen zu schließen.Zu diesem Zweck haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt Der Bundespräsident der Republik Österreich: Für die Republik Österreich: Herrn Dr. Egmont Foregger, Bundesminister für Justiz Der Präsident der Republik Türkei:Für die Republik Türkei:Herrn Oltan Sungurlu, Türkischer Justizminister die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:Artikel 1(1)  Die Entschei...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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