Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, geschlossen in Lugano am 16. September 1988

Zusammenfassung


2. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, geschlossen in Lugano am 16. September 1988

Nach Mitteilung des Schweizerischen Bund...

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