Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung ?Lehrgang universitären Charakters? und über den akademischen Grad ?Master of Advanced Studies (Geschichtsforschung und Archivwissenschaft)?

Zusammenfassung


232. Verordnung: Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und akademischer Grad "Master of Advanced Studies (Geschichtsforschung und Archivwissenschaft)"

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung ?Lehrgang universitären Charakters? und über den akademischen Grad ?Master of Advanced Studies (Geschichtsforschung und Archivwissenschaft)?

Gemäß § 27 Abs. 1 und § 28 Abs. 1 des Bundesgesetzes über d...

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