Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Führung von geschlossenen Zügen (Zügen unter Bahnverschluß) der Österreichischen Bundesbahnen über Strecken der Deutschen Bundesbahn in der Bundesrepublik Deutschland

Zusammenfassung


331. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Führung von geschlossenen Zügen (Zügen unter Bahnverschluß) der Österreichischen Bundesbahnen über Strecken der Deutschen Bundesbahn in der Bundesrepublik Deutschland

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Auszug


Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Führung von geschlossenen Zügen (Zügen unter Bahnverschluß) der Österreichischen Bundesbahnen über Strecken der Deutschen Bundesbahn in der Bundesrepublik Deutschland

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Art. 3 Abs. 2 erster Satz, Art. 4 Abs. 3

erster und zweiter Satz, Art. 4 Abs. 4, Art. 8 Abs. 2 zweiter und dritter Satz und Art. 16 Abs. 1

verfassungsändernd sind, wird genehmigt.

Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Bundesrepublik Deutschland sind in dem Wunsche, die Führung von geschlossenen Zügen (Zügen unter Bahnverschluß) der

Österreichischen Bundesbahnen über Strecken der Deutschen Bundesbahn in der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen, übereingekommen,

zu diesem Zweck einen Vertrag zu schließen, und haben hierfür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Der Bundespräsident der Republik Österreich den außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter der Republik Österreich in der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Dr.

Willfried Gredler, und den Sektionschef im Bundesministerium für Verkehr,

Herrn Dr. Robert Stanfel.

Der Präsident der Bundesrepublik Deutschland den Staatssekretär des Auswärtigen Amtes,

Herrn Dr. Paul Frank, und den Ministerialdirektor im Bundesministerium für Verkehr,

Herrn Dr. Wolfgang Vaerst.

Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen V...

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