Gesetz vom 27. Juli 1945, betreffend die Errichtung eines Österreichischen Warenverkehrsbüros in Wien (Warenverkehrsbürogesetz).

Zusammenfassung


112. Gesetz: Errichtung eines österreichischen Warenverkehrsbüros in Wien (Warenverkehrsbürogesetz).

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Auszug


Gesetz vom 27. Juli 1945, betreffend die Errichtung eines Österreichischen Warenverkehrsbüros in Wien (Warenverkehrsbürogesetz).

Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen:

§ 1. (1) Das Staatsamt für Industrie, Gewerbe,

Handel und Verkehr wird ermächtigt, ein Österreichisches Warenverkehrsbüro in Wien als juristische Person zu errichten. Es ist unter der Firma

„Österreichische...

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