Zusammenfassung
112. Gesetz: Errichtung eines österreichischen Warenverkehrsbüros in Wien (Warenverkehrsbürogesetz).
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Auszug
Gesetz vom 27. Juli 1945, betreffend die Errichtung eines Österreichischen Warenverkehrsbüros in Wien (Warenverkehrsbürogesetz).
Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen:
§ 1. (1) Das Staatsamt für Industrie, Gewerbe,Handel und Verkehr wird ermächtigt, ein Österreichisches Warenverkehrsbüro in Wien als juristische Person zu errichten. Es ist unter der Firma„Österreichische...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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