Gesetz vom §. September 1945 über die Errichtung von Österreichischen Wirtschaftsverbänden (Wirtschaftsverbände-Gesetz).

Zusammenfassung


171. Gesetz: Errichtung von Österreichischen Wirtschaftsverbänden (Wirschaftsverbände-Gesetz).

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Auszug


Gesetz vom §. September 1945 über die Errichtung von Österreichischen Wirtschaftsverbänden (Wirtschaftsverbände-Gesetz).

Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen:

§ 1. An Stelle aller in der Ernährungswirtschaft bisher tätigen öffentlich-rechtlichen Wirtschaftsverbände werden für das Gebiet der Republik

Österreich errichtet:

1. der Österreichische Getreide- und Brauwirtschaftsverband,

2. der Österreichische Viehwirtschaftsverband,

3. der Österreichische Milch- und Fettwirtschaftsverband,

4. der Österreichische Gartenbau- und Kartoffelwirtschaftsverband,

5. der Österreichische Zuckerwirtschaftsverband.

§ 2. (1) Die Wirtschaftsverbände haben ihren Sitz ...

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