Zusammenfassung
171. Gesetz: Errichtung von Österreichischen Wirtschaftsverbänden (Wirschaftsverbände-Gesetz).
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Auszug
Gesetz vom §. September 1945 über die Errichtung von Österreichischen Wirtschaftsverbänden (Wirtschaftsverbände-Gesetz).
Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen:
§ 1. An Stelle aller in der Ernährungswirtschaft bisher tätigen öffentlich-rechtlichen Wirtschaftsverbände werden für das Gebiet der RepublikÖsterreich errichtet:1. der Österreichische Getreide- und Brauwirtschaftsverband,2. der Österreichische Viehwirtschaftsverband,3. der Österreichische Milch- und Fettwirtschaftsverband,4. der Österreichische Gartenbau- und Kartoffelwirtschaftsverband,5. der Österreichische Zuckerwirtschaftsverband.§ 2. (1) Die Wirtschaftsverbände haben ihren Sitz ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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