Gesetz vom 12. Juni 1945 über vorläufige Maßnahmen zur Entschädigung der Kriegsopfer.

Zusammenfassung


36. Gesetz: Vorläufige Maßnahmen zur Entschädigung der Kriegsopfer.

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Auszug


Gesetz vom 12. Juni 1945 über vorläufige Maßnahmen zur Entschädigung der Kriegsopfer.

Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen:

§ 1. Das Staatsamt für soziale Verwaltung ...

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