Zusammenfassung
36. Gesetz: Vorläufige Maßnahmen zur Entschädigung der Kriegsopfer.
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Auszug
Gesetz vom 12. Juni 1945 über vorläufige Maßnahmen zur Entschädigung der Kriegsopfer.
Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen:
§ 1. Das Staatsamt für soziale Verwaltung ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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