Gesetz vom 12. Juni 1945 über die Wiederherstellung des österreichischen Strafrechtes.

Zusammenfassung


25. Gesetz: Wiederherstellung des österreichischen Strafrechtes.

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Auszug


Gesetz vom 12. Juni 1945 über die Wiederherstellung des österreichischen Strafrechtes.

Die Provisorische Staatsregierung hat beschlössen:

§ 1. Für den Bereich der Republik Österreich werden nachstehende Verordnungen aufgehoben:

1. Verordnung über die Einführung der Vorschriften

über Hochverrat und Landesverrat im Lande Österreich vom 20. Juni 1938, Deutsches R.G.Bl. I S.640 (G. Bl. f. d. L. Ö. Nr. 221/

1938);

2. § 1, Abs. (1), lit. f, der Verordnung zur Einfü...

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