Zusammenfassung
759. Bundesgesetz: Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie ? GeSchG
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Auszug
Bundesgesetz über Änderungen des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs, der Exekutionsordnung und des Sicherheitspolizeigesetzes (Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie ? GeSchG)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel IÄnderungen des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs Das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, JGS Nr. 946, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 25/1995, wird wie folgt geändert:1. § 215 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:,,Eine einstweilige Verfügung nach § 382b EO und deren Vollzug nach § 382d EO kann der Jugendwohlfahrtsträger als Sachwalter des Minderjährigen beantragen, wenn der sonstige gesetzliche Vertreter einen erforderlichen Antrag nicht unverzüglich gestellt hat; § 212 Abs. 4 gilt hiefür entsprechend.“2. § 1328 ABGB hat samt Überschrift zu lauten:„1a. an der geschlechtlichen Selbstbestimmung§ 1328. Wer jemanden durch eine stra...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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