Kundmachung des Bundeskanzlers vom 10. September 1969 betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeiten zur Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten von Anlagen zum Ausgleich elektrischer Potentialunterschiede

Zusammenfassung


332. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeiten zur Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten von Anlagen zum Ausgleich elektrischer Potentialunterschiede

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 10. September 1969 betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeiten zur Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten von Anlagen zum Ausgleich elektrischer Potentialunterschiede

Gemäß § 56 Abs. 4 des Verfassung...

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