Kundmachung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 15. Juli 1950, betreffend Aufhebung des vom Verfassungsgerichtshof als gesetzwidrig erkannten § 20 Abs. 3 der Arbeiterkammer-Wahlordnung.

Zusammenfassung


176. Kundmachung: Aufhebung des vom Verfassungsgerichtshof als gesetzwidrig erkannten § 20 Abs. 3 der Arbeiterkammer-Wahlordnung.

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Auszug


Kundmachung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 15. Juli 1950, betreffend Aufhebung des vom Verfassungsgerichtshof als gesetzwidrig erkannten § 20 Abs. 3 der Arbeiterkammer-Wahlordnung.

Gemäß Artikel 139 Abs. 2 de...

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