Kundmachung des Bundesministers für Justiz über den Ausspruch der Gesetzwidrigkeit von Teilen des § 11 Abs. 1 Z 32 und des § 170 Abs. 2 der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo) durch den Verfassungsgerichtshof

Zusammenfassung


81. Kundmachung: Ausspruch der Gesetzwidrigkeit von Teilen des § 11 Abs. l Z 32 und des § 170 Abs. 2 der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo) durch den Verfässungsgerichtshof

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Auszug


Kundmachung des Bundesministers für Justiz über den Ausspruch der Gesetzwidrigkeit von Teilen des § 11 Abs. 1 Z 32 und des § 170 Abs. 2 der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo) durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 des B-VG u...

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