Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung

Bundesgesetzblatt Nr. 68/2008, 20. Februar 2008Verordnung (V) › BMGFJ (Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend)

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Zusammenfassung


Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung

68. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung

Auf Grund des § 6 Abs. 1 und 2 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 112/2007, wird - hinsichtlich der §§ 7 bis 9 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit - verordnet:

Anwendungsbereich

§ 1. (1) Gegenstand dieser Verordnung ist Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung, die für gesunde Säuglinge bestimmt sind.

(2) Gemäß dieser Verordnung sind;1."Säuglinge": Kinder unter 12 Monaten;2."Kleinkinder": Kinder zwischen ein und drei Jahren;3."Säuglingsanfangsnahrung": Lebensmitte...

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