Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der die für den elektronischen Gesundheitsdatenaustausch in Betracht kommenden Rollen sowie die qualitativen Mindestanforderungen für Verschlüsselung und elektronische Signaturen festgelegt werden - Gesundheitstelematikverordnung (GTelV)

Bundesgesetzblatt Nr. 451/2008, 9. Dezember 2008Verordnung (V) › BMGFJ (Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend)

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Gesundheitstelematikverordnung (GTelV)

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der die für den elektronischen Gesundheitsdatenaustausch in Betracht kommenden Rollen sowie die qualitativen Mindestanforderungen für Verschlüsselung und elektronische Signaturen festgelegt werden - Gesundheitstelematikverordnung (GTelV)

451. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der die für den elektronischen Gesundheitsdatenaustausch in Betracht kommenden Rollen sowie die qualitativen Mindestanforderungen für Verschlüsselung und elektronische Signaturen festgelegt werden - Gesundheitstelematikverordnung (GTelV) Auf Grund der §§ 5 Abs. 1, 7 Abs. 5 und 9 Abs. 6 des Gesundheitstelematikgesetzes (GTelG), BGBl. I Nr. 179/2004, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/2008, wird verordnet:

1. AbschnittDatensicherheit

Identität

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