Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend zur Festlegung von Standards für die Gewinnung von zur Verwendung beim Menschen bestimmter menschlicher Zellen und Geweben (Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung - GEEVO)

Bundesgesetzblatt Nr. 191/2008, 13. Juni 2008Verordnung (V) › BMGFJ (Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend)

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Zusammenfassung


Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung - GEEVO

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend zur Festlegung von Standards für die Gewinnung von zur Verwendung beim Menschen bestimmter menschlicher Zellen und Geweben (Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung - GEEVO)

191. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend zur Festlegung von Standards für die Gewinnung von zur Verwendung beim Menschen bestimmter menschlicher Zellen und Geweben (Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung - GEEVO) Auf Grund des § 7 Gewebesicherheitsgesetz, BGBl. I Nr. 49/2008, wird verordnet:

Anwendungsbereich

§ 1. (1) Diese Verordnung findet Anwendung auf den Betrieb von Entnahmeeinrichtungen gemäß § 2 Z 14 des Gewebesicherheitsgesetzes (GSG), BGBl. I Nr. 49/2008.

(2) Die Begriffsbestimmungen des § 2 Gewebesicherheitsgesetzes (GSG), BGBl. I Nr. 49/2008, finden auch für diese Verordnung Anwendung.

Personal

§ 2. (1) Die Entnahmeeinrichtungen haben dafür zu sorgen, dass jede Gewinnung von Zellen oder Geweben durch Personen erfolgt, die ein Schulungsprogramm erfolgreich absolviert haben, das von einem klinischen Team, welches im Hinblick auf die zu entnehmende Gewebeart über ausreichend klinische Erfahrung verfügt, entsprechend dem Stand der Wissenschaften und Technik spezifiziert wurde.

(2) Die Entnahmeeinrichtungen haben über alle Schulungsmaßnahmen Aufzeichnungen zu führen.

Auswahlkriterien für Spender

§ 3. (1) Die Auswahlkriterien für Spender haben auf einer Risikoanalyse im Zusammenhang mit der Verwendung der spezifischen Zell- oder Gewebeart zu beruhen. Die Anzeichen für solche Risiken sind durch körperliche Untersuchung, Anamnese, Laboruntersuchungen, gegebenenfal...

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