Zusammenfassung
27. Verordnung: Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Bürokaufmann
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 8. Jänner 1976, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Bürokaufmann erlassen wird
Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes,
BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet:Gliederung der Lehrabschlußprüfung§ 1. (1) Die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Bürokaufmann gliedert sich in eine praktische und in eine theoretische Prüfung.(2) Die praktische Prüfung umfaßt die Gegenstände a) Geschäftsfall,b) Büroorganisation.Die Pr...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
