Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 8. Jänner 1976, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Bürokaufmann erlassen wird

Bundesgesetzblatt, 27 Januar 1976 (Nr. 27/1976)

Verordnung (V)

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Zusammenfassung


27. Verordnung: Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Bürokaufmann

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 8. Jänner 1976, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Bürokaufmann erlassen wird

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes,

BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet:

Gliederung der Lehrabschlußprüfung

§ 1. (1) Die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Bürokaufmann gliedert sich in eine praktische und in eine theoretische Prüfung.

(2) Die praktische Prüfung umfaßt die Gegenstände a) Geschäftsfall,

b) Büroorganisation.

Die Pr...

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