Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 28. März 1974, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Koch erlassen wird

Bundesgesetzblatt, 25 April 1974 (Nr. 227/1974)

Verordnung (V)

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Zusammenfassung


227. Verordnung: Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Koch

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 28. März 1974, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Koch erlassen wird

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes,

BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet:

Gliederung der Lehrabschlußprüfung

§ 1. (1) Die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Koch gliedert sich in eine praktische und in eine theoretische Prüfung.

(2) Die praktische Prüfun...

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