Zusammenfassung
227. Verordnung: Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Koch
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 28. März 1974, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Koch erlassen wird
Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes,
BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet:Gliederung der Lehrabschlußprüfung§ 1. (1) Die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Koch gliedert sich in eine praktische und in eine theoretische Prüfung.(2) Die praktische Prüfun...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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