Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, mit der gewerbepolizeiliche Regelungen für die nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs getroffen werden (Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr ? BO 1994), BGBl. Nr. 951/1993, in der Fassung BGBl. Nr. 1028/1994 geändert wird

Zusammenfassung


337. Verordnung: Änderung der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr ? BO 1994

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, mit der gewerbepolizeiliche Regelungen für die nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs getroffen werden (Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr ? BO 1994), BGBl. Nr. 951/1993, in der Fassung BGBl. Nr. 1028/1994 geändert wird

  

Auf Grund des § 13 Abs. 1 und 2 des Bundesgesetzes über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige  

Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG), BGBl.  

Nr. 112/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2002, wird verordnet:  

1. In § 2 werden die Worte „in der Fassung BGBl. Nr. 335/1993“ gestrichen.  

2. § 5 Abs. 1 lautet:  

„(1) Den Ausweis nach § 4 hat die nach dem Ort, in dem die Taxilenkertätigkeit ausgeübt werd...

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