Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemeinnütziger Bauvereinigungen

Zusammenfassung


548. Verordnung: Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemeinnütziger Bauvereinigungen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemeinnütziger Bauvereinigungen

Auf Grund des § 23 Abs. 4...

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