Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 197 Arlberg Straße im Bereich der Gemeinde Klösterle am Arlberg

Zusammenfassung


723. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 197 Arlberg Straße im Bereich der Gemeinde Klösterle am Arlberg

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 197 Arlberg Straße im Bereich der Gemeinde Klösterle am Arlberg

Auf Grund des § 4 Abs. 2 de...

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