Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 17. April 1979 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der S 5 Badener Schnellstraße im Bereich der Gemeinde Baden

Zusammenfassung


197. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der S 5 Badener Schnellstraße im Bereich der Gemeinde Baden

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 17. April 1979 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der S 5 Badener Schnellstraße im Bereich der Gemeinde Baden

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstra...

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