Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 17. Dezember 1982 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 81 Bleiburger Straße im Bereich der Gemeinde Neuhaus
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 17. Dezember 1982 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 81 Bleiburger Straße im Bereich der Gemeinde Neuhaus