Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 17. Dezember 1982 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 81 Bleiburger Straße im Bereich der Gemeinde Neuhaus

Zusammenfassung


4. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 81 Bleiburger Straße im Bereich der Gemeinde Neuhaus

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 17. Dezember 1982 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 81 Bleiburger Straße im Bereich der Gemeinde Neuhaus

Auf Grund des § 4 Abs. 2...

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