Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 3. August 1976 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 193 Faschina Straße im Bereich der Gemeinde Sonntag

Zusammenfassung


454. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 193 Faschina Straße im Bereich der Gemeinde Sonntag

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 3. August 1976 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 193 Faschina Straße im Bereich der Gemeinde Sonntag

Auf Grund des § 4 Abs. 2...

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