Zusammenfassung
356. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 142 Obernberger Straße im Bereich der Gemeinde Suben
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 1. Juli 1986 betreffend die Auflassung eines für den Durchzügsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 142 Obernberger Straße im Bereich der Gemeinde Suben
Auf Grund des § 4 Abs. 2 d...
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