Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 26. Juli 1978 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 127 Rohrbacher Straße im Bereich der Gemeinde St. Martin im Mühlkreis
421. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 127 Rohrbacher Straße im Bereich der Gemeinde St. Martin im Mühlkreis
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 26. Juli 1978 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 127 Rohrbacher Straße im Bereich der Gemeinde St. Martin im Mühlkreis