Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 16. März 1989 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 57 Güssinger Straße im Bereich der Stadtgemeinde Fehring

Zusammenfassung


146. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 57 Güssinger Straße im Bereich der Stadtgemeinde Fehring

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 16. März 1989 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 57 Güssinger Straße im Bereich der Stadtgemeinde Fehring

Auf Grund des § 4 Abs. 2 ...

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