Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 20. Jänner 1982 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 41 Gmünder Straße im Bereich der Gemeinden Weitra und St. Martin

Zusammenfassung


46. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 41 Gmünder Straße im Bereich der Gemeinden Weitra und St. Martin

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 20. Jänner 1982 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 41 Gmünder Straße im Bereich der Gemeinden Weitra und St. Martin

Auf Grund des § 4 Abs. ...

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