Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 12. Dezember 1989 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 158 Wolfgangsee Straße im Bereich der Gemeinde Strobl

Zusammenfassung


674. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 158 Wolfgangsee Straße im Bereich der Gemeinde Strobl

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 12. Dezember 1989 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 158 Wolfgangsee Straße im Bereich der Gemeinde Strobl

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des BundesstraÃ...

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