Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 6. November 1986 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnitttes der B 125 Prager Straße im Bereich der Gemeinde Engerwitzdorf

Zusammenfassung


609. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 125 Prager Straße im Bereich der Gemeinde Engerwitzdorf

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 6. November 1986 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnitttes der B 125 Prager Straße im Bereich der Gemeinde Engerwitzdorf

Auf Grund des § 4 Abs. 2 d...

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