Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. November 1987 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 143 Hausruck Straße im Bereich der Gemeinde Zell am Pettenfirst

Zusammenfassung


587. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 143 Hausruck Straße im Bereich der Gemeinde Zell am Pettenfirst

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. November 1987 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 143 Hausruck Straße im Bereich der Gemeinde Zell am Pettenfirst

Auf Grund des § 4 Abs. 2 ...

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