Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 16. November 1982 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 38 Karlstifter Straße im Bereich der Marktgemeinde Groß Gerungs

Zusammenfassung


572. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 38 Karlstifter Straße im Bereich der Marktgemeinde Groß Gerungs

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 16. November 1982 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 38 Karlstifter Straße im Bereich der Marktgemeinde Groß Gerungs

Auf Grund des § 4 Abs. 2 d...

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