Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 16. März 1983 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 125 Prager Straße im Bereich der Gemeinden Leopoldschlag und Rainbach im Mühlkreis

Zusammenfassung


205. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 125 Prager Straße im Bereich der Gemeinden Leopoldschlag und Rainbach im Mühlkreis

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 16. März 1983 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 125 Prager Straße im Bereich der Gemeinden Leopoldschlag und Rainbach im Mühlkreis

Auf Grund des § 4 Abs. 2 ...

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