Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 18. Feber 1986 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 9 Preßburger Straße im Bereich der Marktgemeinde Fischamend
122. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 9 Preßburger Straße im Bereich der Marktgemeinde Fischamend
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 18. Feber 1986 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 9 Preßburger Straße im Bereich der Marktgemeinde Fischamend