Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 6. Mai 1982 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 35 Retzer Straße im Bereich der Marktgemeinde Pulkau

Zusammenfassung


242. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 35 Retzer Straße im Bereich der Marktgemeinde Pulkau

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 6. Mai 1982 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 35 Retzer Straße im Bereich der Marktgemeinde Pulkau

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des BundesstraÃ...

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