Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 24. Juli 1989 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 85 Rosental Straße im Bereich der Gemeinde St. Margareten im Rosental

Zusammenfassung


398. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 85 Rosental Straße im Bereich der Gemeinde St. Margareten im Rosental

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 24. Juli 1989 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 85 Rosental Straße im Bereich der Gemeinde St. Margareten im Rosental

Auf Grund des § 4 Abs. 2 ...

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