Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 26. Mai 1986 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 83 Kärntner Straße im Bereich der Gemeinden St. Veit an der Glan, Maria Saal und Klagenfurt

Zusammenfassung


306. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 83 Kärntner Straße im Bereich der Gemeinden St. Veit an der Glan, Maria Saal und Klagenfurt

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 26. Mai 1986 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 83 Kärntner Straße im Bereich der Gemeinden St. Veit an der Glan, Maria Saal und Klagenfurt

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstra...

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