Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 4. April 1978 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 175 Wildbichler Straße im Bereich der Gemeinden Kufstein und Ebbs

Zusammenfassung


174. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 175 Wildbichler Straße im Bereich der Gemeinden Kufstein und Ebbs

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 4. April 1978 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 175 Wildbichler Straße im Bereich der Gemeinden Kufstein und Ebbs

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßeng...

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