Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Konsumentenschutz und des Bundesministers für Umwelt über die Anwendung giftrechtlicher Bestimmungen auf bestimmte gefährliche Stoffe und Zubereitungen (Selbstbedienungsverordnung)

Zusammenfassung


232. Verordnung: Anwendung giftrechtlicher Bestimmungen auf bestimmte gefährliche Stoffe und Zubereitungen (Selbstbedienungsverordnung)

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Konsumentenschutz und des Bundesministers für Umwelt über die Anwendung giftrechtlicher Bestimmungen auf bestimmte gefährliche Stoffe und Zubereitungen (Selbstbedienungsverordnung)

Auf Grund des § 14 Abs. 1 Z 3 des Chemikaliengesetzes, BGBl. Nr. 326/1987, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 759/1992, wird vom Bundesminister für Umwelt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und — soweit sich die Vorschriften auf Futtermittel, Pflanzenschut...

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