Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Förderung von Frauen im Bereich des Bundes (Bundes-Gleichbehandlungsgesetz ? B-GBG)

Zusammenfassung


100. Bundesgesetz: Bundes-Gleichbehandlungsgesetz ? B-GBG

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Auszug


Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Förderung von Frauen im Bereich des Bundes (Bundes-Gleichbehandlungsgesetz ? B-GBG)

Der Nationalrat hat beschlossen:

INHALTSVERZEICHNIS 1. Teil: Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Anwendungsbereich § 2. Begriffsbestimmungen 2. Teil: Gleichbehandlung 1. Abschnitt: Gleichbehandlungsgebot

§ 3. Allgemeine Bestimmungen

§ 4. Auswahlkriterien

§ 5. Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen

§ 6. Ausschreibung von Planstellen und Funktionen

§ 7. Sexuelle Belästigung

§ 8. Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung

§ 9. Vertretung von Frauen in Kommissionen 2. Abschnitt: Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes

§ 10. Begründung eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses

§ 11. Festsetzung des Entgelts

§ 12. Gewährung freiwilliger Sozialleistungen

§ 13. Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung

§ 14. Beruflicher Aufstieg vertraglich Bediensteter

§ 15. Beruflicher Aufstieg von Beamtinnen und Beamten

§ 16. Gleiche Arbeitsbedingungen

§ 17. Beendigung des Dienst- und Ausbildungsverhältnisses

§ 18. Sexuelle Belästigung

§ 19. Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen 3. Teil: Mit der Gleichbehandlung und Frauenförderung befaßte Personen und Institutionen 1. Abschnitt: Einteilung

§ 20.

2. Abschnitt:    Gleichbehandlungskommission

§ 21. Einrichtung und Mitgliedschaft § 22. Aufgaben der Gleichbehandlungskommission § 23. Gutachten     der     Gleichbehandlungskommission § 24. Geschäftsführung   der  Gleichbehandlungskommission § 25. Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission 3. Abschnitt:        Gleichbehandlungsbeauftragte

§ 26. Bestellung    der    Gleichbehandlungsbeauftragten § 27. Aufgaben der Gleichbehandlungsbeauftragten 4. Abschnitt: Arbeitsgruppen für Gleichbehandlungsfragen

§ 28. Einrichtung und Mitgliedschaft § 29. Aufgaben der Arbeitsgruppen § 30. Geschäftsführung    der    Arbeitsgruppen § 31. Tätigkeit der Arbeitsgruppen 5. Abschnitt:    Interministerielle    Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen

§ 32. Einrichtung und Mitgliedschaft § 33. Aufgaben  der  Interministeriellen Arbeitsgruppe

§ 34. Geschäftsführung der Interministeriellen Arbeitsgruppe 6. Abschnitt: Kontaktfrauen

§ 35. Bestellung     der     Kontaktfrauen § 36. Aufgaben der Kontaktfrauen 7. Abschnitt: Rechtsstellung der mit der Gleichbehandlung und Frauenförderung befaßten Personen und Institutionen

§ 37. Weisungsfreiheit und zeitliche Inanspruchnahme § 38. Verschwiegenheitspflicht § 39. Ruhen und Enden der Mitgliedschaft und von Funktionen 4. Teil: Besondere Fördermaßnahmen für Frauen

§ 40. Frauenförderungsgebot § 41. Frauenförderungspläne § 42. Bevorzugte Aufn...

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