Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur Ergänzung der Anlage zu Artikel 5 Abs. 1 (Verzeichnis der gleichgehaltenen Prüflingszeugnisse) des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Osterreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen

Zusammenfassung


534. Notenwechsel zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur Ergänzung der Anlage zu Artikel 5 Abs. 1 (Verzeichnis der gleichgehaltenen Prüfungszeugnisse) des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen

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Auszug


Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur Ergänzung der Anlage zu Artikel 5 Abs. 1 (Verzeichnis der gleichgehaltenen Prüflingszeugnisse) des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Osterreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen

Dr. Wilhelm Koprivnikar Ministerialrat Leiter der Gewerbesektion Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten Stubenring 1, 1011 Wien Tel.: 71100/5024

Wien, am 18. April 1995 GZ...

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