Verordnung des Bundesministers für Unterricht vom 30. April 1970 über die Gleichstellung außerordentlicher Hörer und Gasthörer mit ordentlichen Hörern hinsichtlich des Anspruches auf Gewährung von Studienbeihilfen und Begabtenstipendien

Zusammenfassung


149. Verordnung: Gleichstellung außerordentlicher Hörer und Gasthörer mit ordentlichen Hörern hinsichtlich des Anspruches auf Gewährung von Studienbeihilfen und Begabtenstipendien

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht vom 30. April 1970 über die Gleichstellung außerordentlicher Hörer und Gasthörer mit ordentlichen Hörern hinsichtlich des Anspruches auf Gewährung von Studienbeihilfen und Begabtenstipendien

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes,

BGBl. Nr. ...

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