Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 65 Gleisdorfer Straße im Bereich der Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf

Zusammenfassung


130. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 65 Gleisdorfer Straße im Bereich der Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 65 Gleisdorfer Straße im Bereich der Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraß...

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