Bundesgesetz vom 1. April 1965, mit dem der Gouverneur für Österreich bei der Internationalen Finanz-Corporation ermächtigt wird, seine Stimme zu einer Änderung des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation abzugeben

Zusammenfassung


93. Bundesgesetz: Ermächtigung des Gouverneurs für Österreich bei der Internationalen Finanzcorporation, seine Stimme zu einer Änderung des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation abzugeben

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Auszug


Bundesgesetz vom 1. April 1965, mit dem der Gouverneur für Österreich bei der Internationalen Finanz-Corporation ermächtigt wird, seine Stimme zu einer Änderung des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation abzugeben

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Gouverneur für Österr...

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