VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze in der Sektion III des Grenzabschnittes ?Scheibelberg-Bodensee" sowie in einem Teil des Grenzabschnittes ?Dreieckmark?Dandlbachmündung" und des Grenzabschnittes ?Saalach?Scheibelberg"

Zusammenfassung


633. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze in der Sektion III des Grenzabschnittes Scheibelberg Bodensee"sowie in einem Teil des Grenzabschnittes "Dreieckmark?Dandlbachmündung" und des Grenzabschnittes "Saalach?Scheibelberg" samt Notenwechsel und Anlagen 1 bis 13

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Auszug


VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze in der Sektion III des Grenzabschnittes ?Scheibelberg-Bodensee" sowie in einem Teil des Grenzabschnittes ?Dreieckmark?Dandlbachmündung" und des Grenzabschnittes ?Saalach?Scheibelberg"

Der Nationalrat hat beschlossen:

1.  Der   Abschluß   des   Staatsvertrages:   Vertrag   zwischen   der   Republik   Österreich   und   der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze in der Sektion III des Grenzabschnittes „Scheibelberg-Bodensee" sowie in einem Teil des Grenzabschnittes „Dreieckmark-Dandlbachmündung" und des Grenzabschnittes „Saalach-Scheibelberg" — dessen Art. 1, 2 und 3 verfassungsändernd sind — samt Notenwechsel und Anlagen 1 bis 13 wird genehmigt und 2.  gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG sind die Anlagen 1 bis 13 zum gegenständlichen Vertrag zwischen der Republik Öst...

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