Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 15. Jänner 1974, mit der die Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Ausstellung von Dokumenten, die österreichischen Staatsbürgern die Ausreise in grenznahe Gebiete von Nachbarstaaten der Republik Österreich und die Wiedereinreise aus diesen erleichtern, ergänzt wird

Zusammenfassung


105. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Ausstellung von Dokumenten, die österreichischen Staatsbürgern die Ausreise in grenznahe Gebiete von Nachbarstaaten der Republik Österreich und die Wiedereinreise aus diesen erleichtern

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 15. Jänner 1974, mit der die Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Ausstellung von Dokumenten, die österreichischen Staatsbürgern die Ausreise in grenznahe Gebiete von Nachbarstaaten der Republik Österreich und die Wiedereinreise aus diesen erleichtern, ergänzt wird

Auf Grund des ...

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