Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 2. März 1988, mit der die Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Ausstellung von Dokumenten, die österreichischen Staatsbürgern die Ausreise in grenznahe Gebiete von Nachbarstaaten der Republik Österreich und die Wiedereinreise aus diesen erleichtern, ergänzt wird
Bundesgesetzblatt Nr. 162/1988, 24. März 1988 › Verordnung (V)
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